Dem Fraktionsvorstand gehören gemäß der Fraktionsgeschäftsführung die gewählten Mitglieder (Vorsitzender, zwei Stellvertreter, Schatzmeister), die Fraktionsgeschäftsführung, der stellvertretende Bürgermeister der CDU, der hauptamtliche Bürgermeister (sofern er der CDU angehört) sowie der Parteivorsitzende an.
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