Geschäftsordnung für den CDU-Stadtverband Bergisch Gladbach
(Beschlossen vom Parteiausschuss am 20. Oktober 1978 in Bergisch Gladbach, geändert am 18.01.2001 in Bergisch Gladbach.)
Im Rahmen der Satzung der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) des Rheinisch-Bergischen Kreises im Landesverband Nordrhein-Westfalen der CDU, gibt sich der CDU-Stadtverband von Bergisch Gladbach folgende Geschäftsordnung:
§ 1 Die Gliederung und Organisation des Stadtverbandes
Der Vorstand
- Dem Vorstand gehören die/der Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende, die/der Schatzmeister/in, die/der Schriftführer/in und sieben Beisitzer an.
- Die/der Vorsitzende, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden, die/der Schatzmeisterin, die/der Schriftführer/in bilden den geschäftsführenden Vorstand.
- Kraft Amtes gehören dem Vorstand des Stadtverbandes die/der Fraktionsvorsitzende, die/der Ehrenvorsitzende, die/der Bürgermeister/in, die/der stellvertretende Bürgermeister mit Stimmrecht an, sofern sie der CDU angehören.
- ie/Der Vorsitzende / der Vorstand kann weitere Personen beratend zu seinen Vorstandssitzungen hinzuziehen. Sie haben kein Stimmrecht.
Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
- Der Stadtverbandsvorstand tritt in der Regel sechs mal im Jahr, d. h. im Regelfall alle zwei Monate, zusammen.
Der Stadtverband Bergisch Gladbach hat die nachfolgenden Ortsverbände:
- Schildgen/Katterbach
- Paffrath/Hand
- Gladbach-Mitte
- Gronau/Heidkamp
- Refrath/Frankenforst
- Bensberg/Moitzfeld
- Herkenrath
Weiterhin bestehen:
- der Parteiausschuss
- die Vereinigungen
- die Arbeitskreise
§ 2 Der Vorstand der Ortsverbände
Die Mitgliederversammlungen der Ortsverbände wählen alle zwei Jahre – spätestens 4 Wochen vor der Neuwahl des Stadtverbandsvorstandes – einen Vorstand.
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern: der/dem Vorsitzenden, der/dem Stellvertreter/in und der/dem Schriftführer/in. Im Bedarfsfalle können zwei stellvertretende Vorsitzende und mehrere Beisitzer gewählt werden.
Zu den Vorstandssitzungen müssen die im Bereich des jeweiligen Ortsverbandes gewählten Kreistags- und Ratsmitglieder/innen eingeladen werden. Die haben jedoch kein Stimmrecht, es sei denn §2 (2) trifft zu.
§ 3 Die Zusammensetzung des Parteiausschusses
Dem Parteiausschuss gehören an:
- der Vorstand des Stadtverbandes
- die Vorsitzenden der Ortsverbände oder deren Stellvertreter/innen
- die Vorsitzenden der Vereinigungen oder deren Stellvertreter/innen
- die Vorsitzenden der Arbeitskreise
- die dem Stadtverband angehörenden Abgeordneten von Bundestag und Landtag
- die/der Vorsitzende der Kreistagsfraktion, sofern dem Stadtverband angehörend, andernfalls ein Vertreter/eine Vertreterin der Kreistagsmitglieder/innen aus dem Stadtverband
- im Bedarfsfalle können durch den Vorsitzenden Gäste eingeladen werden, die jedoch kein Stimmrecht haben.
§ 4 Der Vorsitz des Parteiausschusses
Die/der jeweilige Vorsitzende des Stadtverbandes ist auch Vorsitzende/r des Parteiausschusses. Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtverbandes vertreten die/den Vorsitzende/n auch im Parteiausschuss.
§ 5 Die Aufgaben des Parteiausschusses
Der Parteiausschuss ist zuständig für:
- die regelmäßige Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten des Stadtverbandes
- die Vorbereitung der Jahreshauptversammlung des Stadtverbandes
- die Koordinierung der Arbeit der Ortsverbände, Vereinigungen und Arbeitskreise
§ 6 Die Vereinigungen
Im Stadtverband Bergisch Gladbach bestehen folgende Vereinigungen:
- Junge Union
- Frauen Union
- Sozialausschüsse der CDU (CDA)
- Wirtschafts- und Mittelstandsvereinigung
- Senioren-Union
Die Arbeit der Vereinigungen erfolgt nach eigener Aufgabenstellung selbständig im Rahmen der Kreisvereinigungen und der bestehenden Satzungen.
§ 7 Die Bildung von Arbeitskreisen
Der Stadtverbandsvorstand kann Arbeitskreise einrichten.
Für die Arbeitskreise sind folgende Sachgebiete vorgesehen:
- Planung
- Infrastruktur, Verkehr und Umwelt
- Soziales, Jugend und Familie
- Bildung, Kultur, Schule und Sport
Die Mitarbeit in den Arbeitskreisen ist grundsätzlich allen Stadtverbandsmitgliedern offen. Wenn es die Arbeitsweise erfordert, kann die Teilnehmerzahl durch den Stadtverbandsvorstand begrenzt werden.
Jeder Arbeitskreis wählt seine/n Vorsitzenden, der zu den Sitzungen einlädt und sie leistet, und eine/n Schriftführer/in, die/der über alle Beratungsergebnisse eine Niederschrift tätigt.
§ 8 Die Aufgaben der Arbeitskreise
Die Arbeitskreise befassen sich mit sachpolitischen Fragen.
Dies geschieht insbesondere durch:
- die Erörterung kommunalpolitischer Probleme und Aufzeigen von Lösungsvorschlägen
- die Beratung des Stadtverbandsvorstandes und der Ratsfraktion in jeweiligen Sachfragen
- die Vorbereitung von Sachprogrammen für den Stadtverband.
Die Beratungsergebnisse sind dem Stadtverbandsvorstand und dem Parteiausschuss vorzulegen.
§ 9 Die/der Ehrenvorsitzende
Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden bzw. des Vorstandes können durch die Jahreshauptversammlung Ehrenvorsitzende gewählt werden.
§ 10 Allgemeines
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Satzung der CDU des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Geschäftsordnung der CDU Bergisch Gladbach zum Download (PDF-Datei)
Satzung der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis zum Download (PDF-Datei)
Satzung der CDU Nordrhein-Westfalen zum Download (PDF-Datei)
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