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Laut Geschäftsordnung der CDU Bergisch Gladbach ist der Parteiausschuss das zweithöchste Gremium zwischen Vorstand und Mitgliederversammlung.

Dem Parteiausschuss gehören an:

  • Der Vorstand des Stadtverbandes
  • die Vorsitzenden der Ortsverbände oder deren Stellvertreter/innen
  • die Vorsitzenden der Vereinigungen oder deren Stellvertreter/innen
  • die Vorsitzenden der Arbeitskreise oder deren Stellvertreter/innen
  • die dem Stadtverband angehörigen Abgeordneten von Bundestag und Landtag
  • die/der Vorsitzende der Kreistagsfraktion, sofern dem Stadtverband angehörend, anderrnfalls ein Vertreter/ eine Vertreterin der Kreistagsmitglieder/innen aus dem Stadtverband
  • im Bedarfsfalle können Gäste durch den Vorsitzenden geladen werden.

Vorsitzender des Parteiausschusses ist der Parteivorsitzende, im Verhinderungsfalle ein Stellvertreter.

Der Parteiausschuss ist zuständig für

  • die regelmäßige Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten des Stadtverbandes
  • die Vorbereitung der Jahreshauptversammlung des Stadtverbandes
  • die Koordinierung der Arbeit der Ortsverbände, Vereinigungen und Arbeitskreise.


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